Medizinische Fakultät
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Vorprüfung

Dr-rer-nat-farbigWer an der für das Studium zuständigen Fakultät erst nach erfolgreichem Ablegen einer Promotionsvorprüfung zur Promotion berechtigt ist, kann die Promotionsvorprüfung entweder nach der jeweiligen Promotionsordnung an der unter § 3 Abs. 1 genannten Fakultäten oder an der Medizinischen Fakultät (§ 4 PromO) ablegen.

I. Promotionsvorprüfung an der Medizinischen Fakultät

Die Bewerberin oder der Bewerber muss in einer Promotionsvorprüfung Kenntnisse und Fähigkeiten nachweisen, die eine erfolgreiche Promotion erwarten lassen.

Für die Zulassung zur Promotionsvorprüfung muss die Bewerberin oder der Bewerber beim Promotionsausschuss einen schriftlichen Antrag unter Angabe des Hauptfaches und zweier Nebenfächer vorlegen.

Die Kandidatin oder der Kandidat schlägt dem Promotionsausschuss die Prüferin oder den Prüfer des gewählten Hauptfachs und jedes gewählten Nebenfaches vor.

Dem Antrag sind folgende Unterlagen beizufügen:

I.1.

Ein kurzer Lebenslauf deutscher oder englischer Sprache, der Aufschluss über den Bildungsweg und ggf. über eine ausgeübte Berufstätigkeit gibt.

I.2.

Ein Nachweis über eine fachlich einschlägige Abschlussprüfung in einem naturwissenschaftlichen Fach an der Fakultät für Mathematik, Informatik und Statistik, der Fakultät für Physik, der Fakultät für Chemie und Pharmazie, der Fakultät für Biologie oder der Fakultät für Geowissenschaften.

I.3.

Der Nachweis einer bestimmten Mindestnote, die in der dem Studiengang des Bewerbers entsprechenden Promotionsordnung als Voraussetzung für die jeweilige Promotion vorgesehen ist (Mindestnotenbescheinigung).

I.4.

Ein amtliches Führungszeugnis der Bewerberin oder des Bewerbers, sofern sie oder er nicht im öffentlichen Dienst angestellt ist, bei ausländischen Bewerberinnen oder Bewerbern gegebenenfalls ein entsprechender Nachweis.

II. Weiterer Verfahrensablauf Promotionsvorprüfung

II.1. Bestimmung der Hauptprüfer und Nebenprüfer

Der Promotionsausschuss bestimmt drei Prüferinnen oder Prüfer und bestellt aus diesen die Vorsitzende oder den Vorsitzenden. Er ist dabei nicht an die Vorschläge der Kandidatin oder des Kandidaten gebunden.

II.2. Termin / Einladung

Die oder der Vorsitzende setzt den Prüfungstermin fest und lädt die Bewerberin oder den Bewerber mindestens acht Wochen vor dem Prüfungstermin unter Mitteilung der Namen der Prüferinnen und der Prüfer.

II.3. Ablauf

Die Promotionsvorprüfung ist eine mündliche Prüfung. Sie dauert 30 bis 45 Minuten und erstreckt sich auf ein von der Bewerberin oder dem Bewerber gewähltes Hauptfach und auf zwei von der Bewerberin oder dem Bewerber gewählte Nebenfächer. Die Nebenfächer müssen dem Promotionsvorhaben angemessen sein.

Über die bestandene Promotionsvorprüfung wird ein Zeugnis ausgestellt.

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