Erasmus Praktikum im Praktischen Jahr
- PJ an Partneruniversitäten
- PJ an nicht-Partneruniversitäten in Erasmus-Ländern
Auch selbst organisierte PJ-Abschnitte in den Erasmus-Ländern können über das Programm "Erasmus Praktikum (Student Mobility for Placements = SMP)" gefördert werden.
Voraussetzung hierfür ist die Zusage der Receiving Institution über mind. 60 Praktikumstage.
Nächste Schritte
- Kontaktieren Sie den Career Service der LMU mit der Bitte um Zusendung der SMP-Antragsunterlagen und weiterer Informationen.
- Bitte lassen Sie das "Learning Agreement for Traineeships" zuerst von der Receiving Institution bestätigen. Neben der Bestätigung des akademischen Lehrkrankenhauses ist auch die Bestätigung durch entsprechende Universität erforderlich (Universitätsstempel).
- Schicken Sie das Learning Agreement danach zur Bestätigung durch die Sending Institution per E-Mail an das Auslandsreferat Medizin der LMU: international.office@med.lmu.de
Das Auslandsreferat prüft, insbesondere anhand des Universitätsstempels, ob die individuelle universitäre Bindung gegeben ist.
Bitte beachten Sie die Richtlinien des Prüfungsamts Medizin zur Anrechnung von Auslands-PJ
Hinweis: An einigen Universitäten ist das Erasmus-Praktikumsprogramm für Medizinstudierende anders organisiert (z.B. Bestätigung des Learning Agreements erst durch die Sending, danach durch die Receiving Institution). Kontaktieren Sie in diesen Fällen bitte rechtzeitig das Auslandsreferat Medizin.