Humanmedizin
Anmeldung zum Staatsexamen
Kann ich mich bei Ihnen zum Staatsexamen anmelden?
Das Akademische Prüfungsamt der Medizinischen Fakultät ist nicht der Adressat für die Anmeldungen des Staatsexamens in der Human- oder Zahnmedizin, sondern das Staatliche Prüfungsamt der Regierung von Oberbayern.
Bitte erkundigen Sie sich auf deren Homepage hinsichtlich der Kontaktmöglichkeiten bei Ihren Rückfragen zum Thema Anmeldung, Ablauf, Eingangsbestätigung oder Ähnlichem.
Beratung für Studieninteressierte am Studiengang Humanmedizin
Ich interessiere mich für einen Studienplatz in Medizin/Zahnmedizin und habe noch viele Fragen, an wen wende ich mich?
Das Akademische Prüfungsamt der Medizinischen Fakultät der LMU ist nicht für Bewerbung, Zulassung und/oder Immatrikulation von Studierenden zuständig.
Wenden Sie sich bei Fragen zur Bewerbung, Zulassung und Immatrikulation immer ausschließlich an die Studentenkanzlei der LMU.
Falls Sie Beratungsbedarf zu den Themenfeldern Studium, Eignung, Aufbau, etc. haben, so wenden Sie sich bitte ausschließlich an die Zentrale Studienberatung der LMU.
Beruflich Qualifizierte / Medizinstudium ohne Abitur
Ich bin Rettungssanitäter, habe aber kein Abitur und würde gerne unbedingt in München Humanmedizin studieren, kann ich mich da bei Ihnen bewerben?
Eine Bewerbung für ein Studium der Humanmedizin ist nicht an der Fakultät möglich, bitte informieren Sie sich als mögliche/r Bewerber/in ohne Abitur auf den Seiten der Studentenkanzlei der LMU hinsichtlich der Abläufe für beruflich Qualifizierte.
Das genaue Prozedere für die anschließende Bewerbung für einen Studienplatz finden Sie unter dem entsprechenden Punkt in den FAQs.
Bewerbung
Wo muss ich mich für einen Studienplatz in Humanmedizin bzw. Zahnmedizin bewerben und wer ist für die Zulassung zum Studium an der LMU zuständig?
Die Bewerbung um einen Studienplatz in Humanmedizin und Zahnmedizin an der LMU München, ist grundsätzlich nur über Hochschulstart in Dortmund möglich. Bewerbungen, die beim Akademischen Prüfungsamt eingehen, werden nicht bearbeitet.
Für die Zulassung zum Humanmedizinstudium bzw. zum Studium der Zahnmedizin ist ausschließlich die Studentenkanzlei der LMU München zuständig.
Famulatur
Informationen zur Famulatur im Studiengang Humanmedizin finden Sie auf der Webseite des Staatlichen Prüfungsamtes der Regierung von Oberbayern.
Das Akademische Prüfungsamt ist nicht für Famulaturen im Studiengang Humanmedizin zuständig.
Gesamtbescheinigung
Woher bekomme ich die Gesamtbescheinigung für die Anmeldung zum Staatsexamen?
Studierende der Vorklinik: Bitte melden Sie sich fristgerecht mit oder ohne Gesamtbescheinigung an. Wenn Sie bereits alle Leistungen vor der Anmeldefrist zum Staatsexamen erbracht haben, können Sie eine Gesamtbescheinigung im Akademischen Prüfungsamt anfordern und selbst beim Staatlichen Prüfungsamt vorlegen. Diese muss vom Studiendekan unterzeichnet werden, also planen Sie bitte mind. 14 Tage Bearbeitungszeit ein. Bitte wenden Sie sich mit Nennung Ihrer Matrikelnummer an: online-scheine@med.uni-muenchen.de
Wenn bei Ihnen bis zur Anmeldefrist noch Leistungen fehlen (z.B. aus dem aktuellen Semester), melden Sie sich ohne Bescheinigung beim Staatlichen Prüfungsamt fristgerecht an. Bitte stellen Sie selbst sicher, dass dem Dekanat für das Sommersemester 2023 bis zum 17.07.2023 bzw. für das Wintersemester 23/34 bis zum 05.02.2024 (Ausschlussfrist Vorklinik Dekanat) alle Ihre Leistungsnachweise vorliegen. Sollten Sie noch Prüfungen aus vorherigen Semestern nachholen müssen, kümmern Sie sich rechtzeitig darum, dass der Leistungsnachweis das Dekanat vor Fristende erreicht. Wenn Ihre Leistungsübersicht dann vollständig ist, wird Ihre Gesamtbescheinigung gedruckt und dem Staatlichen Prüfungsamt fristgerecht übermittelt.
Studierende der Klinik: Bitte melden Sie sich fristgerecht ohne Gesamtbescheinigung an. Das Staatliche Prüfungsamt möchte alle Gesamtbescheinigungen für das 2. Staatsexamen gesammelt zur Nachreichfrist erhalten.
Bitte stellen Sie selbst sicher, dass dem Dekanat für das Sommermester 2023 bis zum 24.07.2023 bzw. für das Wintersemester 23/24 bis zum 12.02.2024 (Ausschlussfrist Klinik Dekanat) alle Ihre Leistungsnachweise vorliegen. Sollten Sie noch Prüfungen aus vorherigen Semestern nachholen müssen, kümmern Sie sich rechtzeitig darum, dass der Leistungsnachweis das Dekanat vor Fristende erreicht. Wenn Ihre Leistungsübersicht dann vollständig ist, wird Ihre Gesamtbescheinigung gedruckt und dem Staatlichen Prüfungsamt fristgerecht übermittelt.
Krankenpflegepraktikum
Wie lange dauert das Krankenpflegepraktikum?
Gemäß § 6 Abs. 1 Satz 3 ÄAppO kann der dreimonatige Krankenpflegedienst (§ 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 ÄAppO) in drei Abschnitten zu jeweils einem Monat (oder mindestens 30 Kalendertagen) abgeleistet werden. Abschnitte unter einem Monat können somit nach der neuen ÄAppO nicht mehr anerkannt werden. Auskünfte über Anerkennung des Krankenpflegedienstes erhalten Sie vom Staatlichen Prüfungsamt.
Wo und was kann ich das/als Krankenpflegepraktikum anerkennen lassen?
Für die Anerkennung des Krankenpflegepraktikums bitten wir Sie, sich an das staatliche Prüfungsamt zu wenden.
Noten in LSF
Ich habe gerade in meinen LSF-Account nachgesehen und es fehlen Noten, an wen wende ich mich?
Bei fehlenden Leistungsnachweisen wenden Sie sich bitte an
- die Fachvertretenden für Noten des vorklinischen Studienabschnittes beziehungsweise
- an die Modulkoordination für Noten des klinischen Studienabschnittes.
Vielen Dank!
Semesteranrechnungsbescheid
Ich habe auf der LMU-Homepage gelesen, dass man sich an Sie für einen Semesteranrechnungsbescheid wenden soll, können Sie mir diesen bitte ausstellen?
Das Akademische Prüfungsamt der Medizinischen Fakultät ist ausschließlich für interne universitäre Prüfungsangelegenheiten zuständig.
In den Staatsexamensstudiengängen Human- und Zahnmedizin müssen Sie sich für einen Semesteranrechnungsbescheid an das Staatliche Prüfungsamt der Regierung von Oberbayern wenden.
Übernahme nach Physikum
Ich möchte mich auf diesem Weg erkundigen, wann mit einer potentiellen Übernahme durch die LMU nach dem Physikum zu rechnen ist?
Das Akademische Prüfungsamt ist nicht in die Übernahme involviert, daher können wir keine Auskunft geben.
Die Noten des Physikums werden irgendwann an das Staatliche Prüfungsamt übermittelt, dort bearbeitet, die Information zu bestehenden/durchgefallenen Studierenden anschließend an die Studentenkanzlei weitergegeben und Sie erhalten dann von dort aus die Information zur Übernahme.
Das Akademische Prüfungsamt hat in den ganzen Prozess aufgrund fehlender Zuständigkeit keinen Einblick.
Sie müssen sich gedulden und im Zweifelsfall beim Staatlichen Prüfungsamt oder der Studentenkanzlei nachfragen, nicht bei uns im Akademische Prüfungsamt.