Abschluss des Verfahrens und Urkunde
Publikation der Pflichtexemplare
- verpflichtend innerhalb eines Jahres nach der erfolgreichen mündlichen Prüfung
- Optionen zur Veröffentlichung der Pflichtexemplare:
- Veröffentlichung über die Universitätsbibliothek: zwei gedruckte Exemplare der Dissertation und eine digitale Version bei Abteilung für "Elektronische Hochschulschriften" einreichen.
Zu Ihrer Unterstützung gibt es regelmäßig, kurze Schulungen zur Veröffentlichung von Dissertationen: https://edoc.ub.uni-muenchen.de/infover/index.html - oder zwei gedruckte Exemplare bei der Universitätsbibliothek einreichen und die vollständige Arbeit als alleiniger Autor in einer Zeitschrift oder Zeitschriftenreihe publizieren
- oder zwei gedruckte Exemplare bei der Universitätsbibliothek einreichen und die Arbeit als alleiniger Autor als Einzelveröffentlichung in einem gewerblichen Verlag mit einer durch den Verlag garantierten Mindestauflage von 150 Exemplaren publizieren
Promotionsurkunde
- Die Promotionsurkunde wird nach Abgabe der Pflichtexemplare ausgehändigt.
- frühestens 4-6 Wochen nach der mündlichen Prüfung und Ablieferung der Pflichtexemplare
- Die Urkunden wird per Einwurf-Einschreiben versendet.
Doktortitel
Das Führen des Doktortitels ist erst nach Erhalt der Promotionsurkunde erlaubt!
Die Dauer von Promotionsverfahren variiert individuell stark. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir keine Auskünfte über die voraussichtliche Begutachtungsdauer oder den voraussichtlichen Zeitpunkt der mündlichen Prüfung erteilt können.