Medizinische Fakultät
print

Links und Funktionen
Sprachumschaltung

Navigationspfad


Inhaltsbereich

Abschluss des Verfahrens und Urkunde

Dr-med-biol-farbigAbschluss des Verfahrens

Nach erfolgreichem Abschluss Ihrer mündlichen Prüfung bekommen Sie ein Merkblatt zum weiteren Verfahrensablauf und eine überarbeitete Version Ihres Titelblatts ausgehändigt. Doktorarbeiten, die vom Promotionsbüro nicht mehr benötigt werden, werden vorbehaltlich des Widerspruchs vernichtet. Die zwei gebundenen Pflichtexemplare sowie die elektronische Fassung der Dissertation müssen innerhalb eines Jahres bei der Dissertationsstelle der Universitätsbibliothek abgegeben werden.

Alle Informationen zur Abgabe der Pflichtexemplare finden Sie auf der entsprechenden Webseite der Universitätsbibliothek. Die Dissertationsstelle führt auch regelmäßige, kurze Schulungen zur Veröffentlichung von Dissertationen durch: https://edoc.ub.uni-muenchen.de/infover/index.html

Promotionsurkunde

Die Promotionsurkunde wird erst nach Abgabe der Pflichtexemplare ausgestellt und kann frühestens 4 Wochen nach Ablieferung der Pflichtexemplare an Sie per Einschreiben übersendet werden. Auf Wunsch kann der Betreuer bzw. die Betreuerin die Aushändigung vornehmen.

Doktortitel

Das Führuen des Doktortitels ist erst nach Erhalt der Promotionsurkunde erlaubt!