Medizinische Fakultät
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Begutachung und mündliche Prüfung

Dr-med-biol-swBegutachtung Ihrer Dissertation

Ist der Antrag auf Zulassung zur Promotion mit allen erforderlichen Unterlagen vollständig im Promotionsbüro eingegangen, so bestimmt der Promotionsausschuss den/die Berichterstatter (Referenten) und Mitberichterstatter (Correferenten). Berichterstatterin oder Berichterstatter ist in der Regel der Betreuer der Arbeit. Den ausgewählten Gutachtern werden die erforderlichen Unterlagen durch den Promotionsausschuss zugeleitet.

Mündliche Prüfung (Disputation)

Nach Abschluss der Prüfung der eingereichten wissenschaftlichen Arbeit, wird das Promotionsverfahren durch eine mündliche Prüfung fortgeführt. Zeit und Ort der mündlichen Prüfung werden vom Promotionsausschuss festgesetzt, im Fakultätsrat bekannt gegeben (§ 6 Abs. 3 Promotionsordnung) und dem Bewerber spätestens sieben Tage vor dem Termin durch den Vorsitzenden des Promotionsausschusses mitgeteilt.

Der Kandidat trägt bei dieser Prüfung bis zu 20 Minuten die Ergebnisse seiner Dissertation vor. Anschließend findet eine wissenschaftliche Aussprache unter Leitung des Vorsitzenden der Prüfungskommission statt (§ 14 Abs. 2 Promotionsordnung).