Medizinische Fakultät
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Abschluss des Verfahrens und Urkunde

Dr-med-farbigAbschluss des Verfahrens

Nach Ablegung der mündliche Prüfung bekommen Sie ein Merkblatt zum weiteren Verfahrensablauf und eine überarbeitete Version Ihres Titelblatts ausgehändigt. Doktorarbeiten, die vom Promotionsbüro nicht mehr benötigt werden, werden vorbehaltlich des Widerspruchs vernichtet.

Die zwei gebundenen Pflichtexemplare sowie die elektronische Fassung der Dissertation müssen innerhalb eines Jahres bei der Dissertationsstelle der Universitätsbibliothek abgegeben werden. Alle Informationen zur Abgabe der Pflichtexemplare finden Sie auf der entsprechenden Webseite der Universitätsbibliothek. Die Dissertationsstelle führt auch regelmäßige, kurze Schulungen zur Veröffentlichung von Dissertationen durch: https://edoc.ub.uni-muenchen.de/infover/index.html 

Promotionsurkunde

Die Promotionsurkunde wird erst nach Abgabe der Pflichtexemplare ausgestellt und kann frühestens 4 Wochen nach Ablieferung der Pflichtexemplare per Einschreiben an Sie übersendet.

Doktortitel

Das Führen des Doktortitels ist erst nach Erhalt der Promotionsurkunde erlaubt!