Medizinische Fakultät
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Betreuung Ihres Promotionsvorhabens und Publikationspflicht

Betreuungskommission

Dr-med-farbigIhr Promotionsvorhaben wird künftig von einer dreiköpfigen Betreuungskommission begleitet. Die Kommission muss folgende Kriterien erfüllen:

  • alle Mitglieder müssen, von wenigen Ausnahmen abgesehen, eine Professur innehaben, Privatdozierende sein oder mind. zur Habilitation angenommen sein
  • 1. Mitglied der Betreuungskommission: Hauptbetreuung
  • Mind. zwei Mitglieder der Betreuungskommission müssen aktive, an einer Einrichtung der Medizinischen Fakultät bzw. des Klinikums der LMU beschäftigte Personen sein
  • Mind. ein Mitglied muss aus einer anderen Einrichtung als das 1. Kommissionsmitglied kommen (Unabhängigkeit)
  • Mind. ein Mitglied der Betreuungskommission sollte Mitglied einer klinischen Einrichtung sein.
  • Eine hilfreiche Liste mit den Mitgliedern der Fakultät, ihren Titeln und der Zuordnung zu den verschiedenen Instituten finden Sie im Personen- und Einrichtungsverzeichnis der LMU. Diese Liste ist nur als Richtwert zu verstehen. Bitte beachten Sie, dass nicht alle hier aufgelisteten Mitglieder auch aktive, an einer Einrichtung der Medizinischen Fakultät bzw. des Klinikums der LMU beschäftigte Personen sind.
  • alle Mitglieder der Betreuungskommission müssen die Betreuungsvereinbarung im Original, d.h. handschriftlich unterzeichnen
  • Bitte laden Sie Ihrer unterschriebene Betreuungsvereinbarung zum Abschließen der Registrierung in Ihren Campus Portal Account hoch. Bitte bewahren Sie das Original unbedingt auf und reichen Sie es spätestens als Teil Ihres Logbuches bei der Abgabe Ihrer Dissertation im Promotionsbüro mit ein.

Zielvereinbarung und Änderungsvereinbarungen

Gemeinsam mit Ihrer Betreuungskommission erstellen und unterschreiben Sie innerhalb von zwei Monaten nach der erfolgreichen Anmeldung eine Zielvereinbarung, die alle wichtigen Punkte zu Ihrem Promotionsvorhaben enthält (Meilensteine (also die wichtigsten Etappen- oder Zwischenziele des Projektes), Ziele, Trainingsprogrammelemente usw.). Sollte innerhalb dieser Zeit keine Zielvereinbarung zustande kommen oder das Projekt durch den Vorsitz des Promotionsausschusses negativ beurteilt werden, so wird das Promotionsvorhaben beendet.
Durch Unterschreiben der Zielvereinbarung (mit Originalunterschriften) bestätigen Sie und Ihre Betreuungskommission sowohl Ihr gemeinsames Interesse an einem erfolgreichen Abschluss der Promotion als auch, dass das geplante Vorhaben eine entsprechende Qualität aufweist. Alle Mitglieder der Betreuungskommission müssen die Zielvereinbarung im Original, handschriftlich unterzeichnen.

Bitte laden Sie Ihre Zielvereinbarung fristgerecht, innerhalb von 2 Monaten nach der Anmeldung, in Ihren Campus Portal Account hoch. Bitte bewahren Sie das Original unbedingt auf und reichen Sie es spätestens als Teil Ihres Logbuches bei der Abgabe Ihrer Dissertation im Promotionsbüro mit ein.

Jegliche Änderungen des Promotionsvorhabens müssen schriftlich in einer Änderungsvereinbarung festgehalten werden und die Zustimmung aller Mitglieder der Betreuungskommission erhalten. Bitte laden Sie Ihre Änderungsvereinbarung in Ihren Campus Portal Account hoch. Bitte bewahren Sie auch das Original der Änderungsvereinbarung unbedingt auf und reichen Sie es als Teil Ihres Logbuches bei der Abgabe Ihrer Dissertation mit ein.

Zwischenevaluierungen

Des Weiteren treffen Sie sich regelmäßig mit der Betreuungskommission (Zwischenevaluationen) um sicherzustellen, dass das Projekt planmäßig verläuft. Die erste Zwischenevaluierung muss innerhalb von 12 Monaten nach Anmeldung des Promotionsvorhabens stattfinden. Die Zwischenevaluierung sollte in Form eines Meetings mit allen Mitgliedern der Betreuungskommission stattfinden, bei dem der aktuelle Stand der Arbeit durch Sie in einer Präsentation vorgestellt wird. Alle Zwischenevaluierungen werden entsprechend protokolliert und potentielle Änderungen an der ursprünglichen Zielvereinbarung (Änderungsvereinbarung) festgehalten. Bitte bewahren Sie die unterschriebenen Protokolle in Ihrem Logbuch auf und reichen Sie sie gemeinsam mit Ihrer Dissertation ein.

Endevaluierung

Bevor Sie Ihre Dissertation einreichen können, müssen Sie mit Ihrer Betreuungskommission eine Endevaluierung durchführen, auf Grundlage derer Sie dann zur Promotionsprüfung zugelassen werden können. Auch die Endevaluierung sollte, genau wie die Zwischenevaluierung, in Form eines Meetings mit allen Mitgliedern der Betreuungskommission, bei dem der finale Stand der Arbeit durch Sie in einer Präsentation vorgestellt wird, stattfinden. Die Endevaluierung kann als erste "Generalprobe" für die Verteidigung verstanden werden.
Sollten Sie bestimmte Formulare nochmal einzeln benötigen, so können Sie diese unten herunterladen. Das Gesamtpaket (Logbuch und alle Formulare) finden Sie unter der Anmeldung.

Bitte laden Sie die Protokolle zur End- und Zwischenevaluierung in Ihren Campus Portal Account hoch und bewahren die Originale in Ihrem Logbuch auf. Die Originale geben Sie zusammen mit Ihrem Logbuch beim Einreichen Ihrer Dissertation mit ab. Für die Zwischen- und Endevaluierung werden auch elektronische Unterschriften akzeptiert.

Informationen rund um das Promotionsstipendium der Medizinischen Fakultät finden Sie unter dem Stichwort Förderung.

Publikationspflicht

Im Rahmen Ihres Promotionsvorhabens sollen Sie mindestens eine Publikation als Ko‐Autor bzw. Ko‐Autorin in einem peer‐reviewed Journal veröffentlicht haben. Bitte geben Sie im Logbuch an, welche Publikationen akzeptiert oder publiziert wurden.

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