Medizinische Fakultät
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Doktorin bzw. Doktor der Zahnmedizin (bis zum 30.09.2018)

Dr-med-dent-swAlle Promotionen zur Doktorin bzw. Doktor der Medizin, die bis zum 30. September 2018 ordnungsgemäß im Promotionsbüro angemeldet wurden, werden unter der bislang geltenden Promotionsordnung zu Ende geführt.


Ausschlaggebend ist die Abgabe der Betreuungsvereinbarung. Promotionsvorhaben, die bis einschließlich dem 30. September 2018 durch Abgabe der Betreuungsvereinbarung ordnungsgemäß angemeldet worden sind, fallen unter die derzeit geltende Ordnung. Promotionsvorhaben, die durch Abgabe der Betreuungsvereinbarung ab dem 01. Oktober 2018 angemeldet wurden/werden, fallen unabhängig von der Datierung der Betreuungsvereinbarung automatisch unter die neue Promotionsordnung (strukturierte Promotion).

Der Dr. med. dent. richtet sich an Promovierende, die einen qualifizierenden Abschluss (Staatsexamen, Master, o.ä.) in Zahnmedizin haben.

 

Anmeldung Ihres Promotionsvorhabens

Alle Informationen zur Anmeldung Ihres Promotionsvorhabens finden Sie hier.

Einreichen Ihrer Dissertation

Nachdem Sie Ihr Promotionsvorhaben abgeschlossen haben, können Sie Ihre Dissertation einreichen. Alle relevanten Informationen zu den erforderlichen Unterlagen finden Sie hier.

Begutachtung und mündliche Prüfung

Informationen zum Begutachtungsprozess Ihrer Dissertation, sowie zum Ablauf der mündlichen Prüfung (Disputation) finden Sie hier.

Abschluss des Verfahrens und Urkunde

Abschließende Schritte für Ihr Promotionsverfahren und Informationen zur Promotionsurkunde finden Sie hier.