Medizinische Fakultät
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Vollzeitforschung

Was ist die Vollzeitforschung und für wen gilt sie?

Alle Promovierenden der Medizin und Zahnmedizin, deren Betreuungsvereinbarung nach dem 30. September 2018 im Promotionsbüro eingegangen ist, müssen eine Forschungszeit von mindestens 8 Monaten oder eine vom Promotionsausschuss zu bestätigende äquivalente Leistung (die Bestätigung muss vor Abschluss der Zielvereinbarung eingeholt werden) absolvieren. Wann diese Vollzeitforschung absolviert wird, wird sowohl in der Zielvereinbarung als auch im Logbuch festgehalten.

Kann man sich einen bereits vor der offiziellen Anmeldung absolvierten Teil der Vollzeitforschung anrechnen lassen?

Es können maximal 3 Monate vor Anmeldung der Dissertation rückwirkend auf die Vollzeitforschung angerechnet werden.

Muss man die 8 Monate Vollzeitforschung am Stück absolvieren?

Doktoranden, die das Promotionsstipendium der Medizinischen Fakultät erhalten möchten, müssen die Vollzeitforschung am Stück absolvieren.
Für eine mögliche Aufteilung der Vollzeitforschung kontaktieren Sie bitte das Promotionsbüro. Stückelungen in einzelne Tage oder Abschnitte von nur wenigen Wochen Dauer sind nicht zulässig. Eine Kontinuität der Forschungsleistung sollte erkennbar sein.

Kann man die Vollzeitforschung aufteilen, um einer anderen Tätigkeit (z.B. als approbierter Arzt mit Studienabschluss im Ausland) nachzugehen?

Die Vollzeitforschung kann als eine vom Promotionsausschuss zu bestätigende äquivalente Leistung erbracht werden. Die Bestätigung muss vor Abschluss der Zielvereinbarung eingeholt werden.

Würden Tätigkeiten neben der Vollzeitforschung die Forschungszeit verlängern?

Der/die Promovierende sollte sich während der Vollzeitforschung voll auf das jeweilige Forschungsvorhaben konzentrieren. Daraus ergibt sich, dass eine Nebentätigkeit, wenn überhaupt, nur in geringem Umfang möglich ist.
Der Besuch von studienbegleitenden Lehrveranstaltungen, wie beispielsweise den L-Kursen, während der Vollzeitforschung ist nicht zulässig.
Die Vollzeitforschung kann als eine vom Promotionsausschuss zu bestätigende äquivalente Leistung erbracht werden. Die Bestätigung muss vor Abschluss der Zielvereinbarung eingeholt werden.

Wie sieht das mit der Äquivalenzleistung anstatt der 8 Monate Vollzeitforschung aus? Gleiche Stundenanzahl wie 8 Monate Vollzeit, also 1280 Stunden?

Die Vollzeitforschung kann als eine vom Promotionsausschuss zu bestätigende äquivalente Leistung erbracht werden. Die Bestätigung muss vor Abschluss der Zielvereinbarung eingeholt werden. Bitte wenden Sie sich an das Promotionsbüro.
Stückelungen in einzelne Tage oder Abschnitte von wenigen Wochen Dauer sind nicht zulässig, da eine Kontinuität der Forschungsleistung erkennbar sein sollte.

Kann man nach Anmeldung der Promotion selbst entscheiden, wann man die Vollzeitforschung/Modul 6 antritt oder muss das sofort nach Anmeldung sein?

Der Beginn der Vollzeitforschung sollte in der Zielvereinbarung, die spätestens 2 Monate nach der Anmeldung der Arbeit eingereicht werden muss, festgehalten werden. Die Vollzeitforschung kann auch mit einiger Verzögerung nach der Anmeldung beginnen. Bitte beachten Sie, dass Ihre Zwischenevaluierung spätestens 12 Monate nach Anmeldung der Arbeit erfolgen muss unabhängig davon, wann Sie mit der Vollzeitforschung begonnen haben.

Können 8 Monate Vollzeitforschung komplett im Ausland absolviert werden, wenn 2 Betreuer von der LMU sind?

Ja, Sie können Ihre Vollzeitforschung auch komplett im Ausland absolvieren.

Wer bescheinigt die 8 Monate Vollzeitforschung?

Die geplante und abgeleistete Vollzeitforschung wird durch die Unterschrift Ihres Betreuers auf der Zielvereinbarung und im Logbuch bestätigt.

Wer bestimmt, welche Leistungen für die Vollzeitforschung angerechnet werden?

Wenn Sie Ihre Vollzeitforschung nicht am Stück absolvieren können, können Sie auch eine vom Promotionsausschuss bestätigte äquivalente Leistung erbringen. Die Bestätigung durch den Promotionsausschuss muss vor Abschluss der Zielvereinbarung eingeholt werden. Bitte wenden Sie sich ans Promotionsbüro.

Muss das genaue Anfangs- und Enddatum der 8 Monate Vollzeitforschung angegeben werden?

Ja, bitte geben Sie das genaue Anfangs- und Enddatum der Vollzeitforschung an.

Dürfen während der Vollzeitforschung Blockpraktika, die man in Modul 6 absolvieren darf, wie z.B. das Praktikum Allgemeinmedizin durchgeführt werden? Gibt es für dafür „Urlaubstage“ im Labor?

Der/die Promovierende sollte sich während der Vollzeitforschung voll auf das jeweilige Forschungsvorhaben konzentrieren. Der Besuch von studienbegleitenden Lehrveranstaltungen, wie beispielsweise den L-Kursen oder Blockpraktika ist während der Vollzeitforschung nicht vorgesehen. Sollten Sie dennoch ein Blockpraktikum besuchen wollen, so können Sie, das Einverständnis Ihres Betreuers vorausgesetzt, die entsprechende Zeit am Ende Ihrer Vollzeitforschung anhängen. Doktoranden, die das Promotionsstipendium der Medizinischen Fakultät beziehen müssen ihre Vollzeitforschung am Stück absolvieren.

Wie streng ist das mit den 8 Monaten Vollzeitforschung bei den Zahnmedizinern im Hinblick auf die Assistenzzeit?

Die Vollzeitforschung kann als eine vom Promotionsausschuss zu bestätigende äquivalente Leistung erbracht werden. Die Bestätigung muss vor Abschluss der Zielvereinbarung eingeholt werden. Bitte wenden Sie sich an das Promotionsbüro.
Stückelungen in einzelne Tage oder Abschnitte von wenigen Wochen Dauer sind nicht zulässig, da eine Kontinuität der Forschungsleistung erkennbar sein sollte.

Sind die 8 Monate Vollzeitforschung als Monate im Rechtssinne zu verstehen oder kann man sich einfach an den regulären Semesterzeiten orientieren?

Die 8 Monate entsprechen 8 Kalendermonaten.

Darf man während der Vollzeitforschung auch das 2. Staatsexamen ablegen?

Der/die Promovierende sollte sich während der Vollzeitforschung voll auf das jeweilige Forschungsvorhaben konzentrieren. Die Prüfungsvorbereitung, die für das 2. Staatsexamen notwendig ist, ist normalerweise ausgesprochen umfangreich und lässt sich nur schwerlich mit konstruktiver Vollzeitforschung vereinbaren. Bitte beachten Sie, dass Sie nur dann berechtigt sind, dass Promotionsstipendium zu empfangen, wenn Sie das 2. Staatsexamen noch nicht abgeschlossen haben.