Medizinische Fakultät
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Ethikantrag

Wann brauche ich einen Ethikantrag?

Wenn Sie im Rahmen Ihrer Promotion Forschung am Menschen (klinische Studien, biomedizinische Forschung) planen, so brauchen Sie vor Beginn Ihres Vorhabens ein positives Ethikvotum. Dieses beantragen Sie bei der Ethikkommission der Medizinischen Fakultät. Wenn Sie sich unsicher sind, ob ein Ethikvotum benötigt wird, fragen Sie bitte direkt dort an.

Wann muss ich einen Ethikantrag vorlegen?

Die Stellungnahme der Ethikkommission muss schon bei der Anmeldung der Doktorarbeit mit vorgelegt werden.
Achtung: Die Ethikkommission votiert nicht rückwirkend, so dass unter Umständen die Dissertation bzw. Publikationen nicht angenommen werden können.