Einreichung der Dissertation
Nach
- erfolgreichem Bestehen der Promotionsvorprüfung (falls erforderlich) und
- erfolgreicher Anmeldung Ihrer Arbeit im Onlineportal und
- beenden des Promotionsvorhabens,
kann der der Antrag auf Zulassung zur Promotionsprüfung im Onlineportal ausgefüllt werden.
Die Originalunterlagen können danach entweder:
- persönlich im Promotionsbüro (Sprechzeiten dienstags von 9 - 12 und mittwochs von 13 - 16) abgegeben werden Auf Grund der aktuellen Lage, entfällt die persönliche Sprechstunde bis auf weiteres.
- oder
- von einer bevollmächtigten Person im Promotionsbüro (siehe Sprechzeiten) abgeben werden oder
- per Post an das Promotionsbüro (Bavariaring 19, 80336 München) geschickt werden.
- ACHTUNG: Da derzeit keine persönliche Sprechstunde stattfindet, können Sie Ihre schriftlichen Unterlagen nur postalisch eingereichen! Eine individuelle Beratung erhalten Sie während der Telefonsprechzeiten.
Zusammen mit dem Antragsbogen sind folgende Unterlagen einzureichen:
- Dissertation (2-fach) DIN A 4 gebunden mit eingebundenem aktualisiertem Lebenslauf in deutscher oder englischer Sprache. In jedem Fall ist die Dissertation mit einer Zusammenfassung in englischer und deutscher Sprache zu versehen.
- Eine elektronische Fassung der Dissertation (1-fach, PDF-Format) muss zusammen mit den gebundenen Ausgaben der Dissertation abgegeben werden.
Sie können die Arbeit auf einem USB-Stick zusammen mit Ihren Unterlagen einreichen (den USB-Stick können wir leider nicht zurücksenden) oder per Email an Frau Anita Froschsenden. Die maximale Größe für den Versand per E-Mail ist 10MB. Sollte die Datei größer sein, legen Sie bitte einen USB-Stick bei. - Die eidesstattliche Versicherung muss in die gebundene Ausgabe der Dissertation eingebunden und vom Promovenden eigenhändig unterschrieben werden.
- Ein Lebenslauf, der in die gebundene Ausgabe der Dissertation eingebunden sein muss.
- Unterschriebene Erklärung der Übereinstimmung der gebundenen Ausgabe und der elektronischen Fassung (PDF-Format) der Dissertation.
- Bestätigung Ko-Autoren (nur bei Abgabe einer kumulativen Dissertation erforderlich)
- Nachweis über eine mindestens zweijährige Tätigkeit unter Anleitung einer habilitierten Betreuerin oder eines habilitierten Betreuers, die bzw. der in einem naturwissenschaftlichen Fach promoviert ist.
- Doktoranden-Betreuungsvereinbarung im Original (wurde bereits nach Annahme als Bewerberin/Bewerber im Promotionsbüro hinterlegt).
- Formblatt „Münchener Universitätsgesellschaft“
- ggf. Erklärung bei externem Studium
- ggf. Einwilligung der Einrichtungsleitung, wenn die Daten an einer externen Einrichtung erhoben wurden
- Stellungnahme zum Prüfbericht "iThenticate" (mehr Informationen unter "iThenticate - Überprüfung von Textübereinstimmungen")
In Absprache mit Ihrem Betreuer haben Sie die Möglichkeit, Vorschläge für geeignete Gutachter mit abzugeben. Der Promotionsausschuss kann die Vorschläge bei der Auswahl der Gutachter berücksichtigen.