Medizinische Fakultät
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Abschluss des Verfahrens und Urkunde

Ph-D-farbigI. Abschluss des Verfahrens

Innerhalb eines Jahres nach der Disputation muss der Kandidat bzw. die Kandidatin zwei gebundene Ausgaben, eine digitale Version und zwei Formblätter für die Abgabe von elektronischen Dissertationen bei der "Publikationsdienste Dissertationen" der Universitätsbibliothek abgeben. Datenformat und Datenträger richten sich nach den Vorgaben der Universitätsbibliothek. Der Lebenslauf muss weder in der gedruckten noch in der elektronischen Fassung der Pflichtexemplare enthalten sein.

Werden die Pflichtexemplare nicht fristgerecht abgeliefert, so erlöschen alle durch den erfolgreichen Abschluss des Prüfungsverfahrens erworbenen Rechte.

Die "Publikationsdienste Dissertationen" befinden sich in der Leopoldstr. 13, Haus 1, 1. Stock, Zimmer 1108. Dissertationen können Montags bis Freitags zwischen 09:00 und 13:00 abgegeben werden.

Alle Informationen zur Abgabe von Dissertationen finden Sie unter https://www.ub.uni-muenchen.de/schreiben/dissertationen_habilitationen/index.html und auf unserem Merkblatt.

II. Promotionsurkunde, Promotionszeugnis und Transcript of Records

Nach bestandener Promotionsprüfung und Ablieferung der Pflichtexemplare wird die Promotionsurkunde (Doctor's Degree) ausgestellt. Sie ist mit dem Datum versehen, an dem die letzte Prüfung (Disputation) erfolgreich abgelegt wurde.

Gleichzeitig wird das Promotionszeugnis (Doctor's Certificate) angefertigt, welches das gleiche Datum erhält wie die Urkunde, sowie das Thema der Dissertation, die Note des Promotionsstudiums und die Endnote.

Ein Transcript of Records wird ebenfalls ausgestellt, welches alle absolvierten Module und die dazugehörigen
Prüfungen, ECTS Punkte und Noten beinhaltet.

Innerhalb eines durch den Koordinator oder die Koordinatorin bekanntgegebenen Zeitraums wird der bzw. dem Studierenden auf Antrag in angemessener Frist Einsicht in die Prüfungsakte, die darauf bezogenen Gutachten und Protokolle gewährt.
Die vollständigen Prüfungsakten werden mindestens fünf Jahre aufbewahrt.


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