Abschluss des Verfahrens und Urkunde
Abschluss des Verfahrens
Nach erfolgreichem Abschluss Ihrer mündlichen Prüfung bekommen Sie Ihre Dissertation zusammen mit einem Merkblatt zur Abgabe der Pflichtexemplare in der Universitätsbibliothek ausgehändigt.
Die zwei gebundenen Pflichtexemplare sowie die elektronische Fassung der Dissertation müssen innerhalb eines Jahres bei der Dissertationsstelle der Universitätsbibliothek abgegeben werden
"Publikationsdienste Dissertationen"
Leopoldstr. 13, 1. Stock, Zimmer 1108
montags bis freitags von 9 - 12
Alle Informationen zur Abgabe der Pflichtexemplare finden Sie auf der entsprechenden Webseite der Universitätsbibliothek.
Promotionsurkunde
Die Promotionsurkunde wird erst nach Abgabe der Pflichtexemplare ausgestellt und kann frühestens 4 Wochen nach Ablieferung der Pflichtexemplare per Einschreiben an Sie übersendet.
Zusätzlich zur Promotionsurkunde erhalten Sie eine Anlage mit den erforderlichen Daten für die Durchführung von behördlichen Verwaltungsverfahren.
Doktortitel
Das Führen des Doktortitels ist erst nach Aushändigung der Promotionsurkunde erlaubt!