Medizinische Fakultät
print

Links und Funktionen
Sprachumschaltung

Navigationspfad


Inhaltsbereich

Abschluss des Verfahrens und Urkunde

Dr-med-swAbschluss des Verfahrens

Nach Ablegung der mündliche Prüfung bekommen Sie eine Ausgabe Ihrer Dissertation sowie ein Merkblatt zum weiteren Verfahrensablauf ausgehändigt. Doktorarbeiten, die vom Promotionsbüro nicht mehr benötigt werden, werden vorbehaltlich des Widerspruchs vernichtet.

Von Ihnen innerhalb eines Jahres abzuliefern:

Innerhalb eines Jahres nach Festsetzung der Gesamtnote müssen Sie die Dissertation in angemessener Weise der wissenschaftlichen Öffentlichkeit zugänglich machen. Hierzu müssen zwei gedruckte und gebundene Exemplare der Dissertation bei der Universitätsbibliothek

"Publikationsdienste Dissertationen"
Leopoldstr. 13, 1. Stock, Zimmer 1108
montags bis freitags von 9 - 12

abgegeben werden. Zusätzlich müssen Sie ein elektronisches Exemplar auf dem Publikationsserver "Elektronische Dissertationen" der LMU München hochladen. Weitere Veröffentlichungsformen entnehmen Sie bitte der Promotionsordnung (§ 8).

Alle Informationen zur Abgabe der Pflichtexemplare finden Sie auf der entsprechenden Webseite der Universitätsbibliothek.

Promotionsurkunde

Die Promotionsurkunde wird erst nach Abgabe der Pflichtexemplare (einschließlich des abgezeichneten Exemplars) ausgestellt und kann frühestens 4 Wochen nach Ablieferung der Pflichtexemplare an Sie per Einschreiben übersendet werden. Auf Wunsch kann der Betreuer die Aushändigung vornehmen.

Zusätzlich zur Promotionsurkunde erhalten Sie eine Anlage mit den erforderlichen Daten für die Durchführung von behördlichen Verwaltungsverfahren.

Doktortitel

Die Führung des Doktortitels ist erst nach Aushändigung der Promotionsurkunde erlaubt!


Servicebereich