Medizinische Fakultät
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Doktorin bzw. Doktor der Medizin (bis zum 30. September 2018)

Dr-med-swAlle Promotionen zur Doktorin bzw. Doktor der Medizin, die bis zum 30. September 2018 ordnungsgemäß im Promotionsbüro angemeldet wurden, werden unter der bislang geltenden Promotionsordnung zu Ende geführt.


Ausschlaggebend ist die Abgabe der Betreuungsvereinbarung. Promotionsvorhaben, die bis einschließlich dem 30. September 2018 durch Abgabe der Betreuungsvereinbarung ordnungsgemäß angemeldet worden sind, fallen unter die bislang geltende Ordnung. Promotionsvorhaben, die durch Abgabe der Betreuungsvereinbarung ab dem 01. Oktober 2018 angemeldet wurden/werden, fallen unabhängig von der Datierung der Betreuungsvereinbarung automatisch unter die neue Promotionsordnung (strukturierte Promotion).

Der Dr. med. richtet sich an Promovierende, die einen qualifizierenden Abschluss (Staatsexamen, Master, o.ä.) in Humanmedizin haben.

Auf Grund der aktuellen Lage, entfällt die persönliche Sprechstunde bis auf weiteres.

Alle Unterlagen können auch elektronisch oder, falls Originalunterschriften benötigt werden, postalisch eingereicht werden! Eine individuelle Beratung erhalten Sie während der Telefonsprechzeiten.

 

Anmeldung Ihres Promotionsvorhabens

Alle Informationen zur Anmeldung Ihres Promotionsvorhabens finden Sie hier.

Einreichen Ihrer Dissertation

Nachdem Sie Ihr Promotionsvorhaben abgeschlossen haben, können Sie Ihre Dissertation einreichen. Alle relevanten Informationen zu den erforderlichen Unterlagen finden Sie hier.

Begutachtung und mündliche Prüfung

Informationen zum Begutachtungsprozess Ihrer Dissertation, sowie zum Ablauf der mündlichen Prüfung (Disputation) finden Sie hier.

Abschluss des Verfahrens und Urkunde

Abschließende Schritte für Ihr Promotionsverfahren und Informationen zur Promotionsurkunde finden Sie hier.


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