Medizinische Fakultät
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Einreichen Ihrer Dissertation

Dr-med-swNach Abschluss Ihrer Forschung und nachdem Sie den entsprechenden Antrag auf Zulassung zur Promotion im Online-Portal ausgefüllt haben, können Sie die Originalunterlagen entweder

  • per Post an das Promotionsbüro (Bavariaring 19, 80336 München) schicken oder persönlich in den Briefkasten am Dekanat einwerfen.
  • Alle Unterlagen können auch elektronisch oder, falls Originalunterschriften benötigt werden, postalisch eingereicht werden! Eine individuelle Beratung erhalten Sie während der Telefonsprechzeiten.

Erforderliche Unterlagen:

I.1 Dissertation

Die vorgelegten Ausfertigungen der Dissertation (Form DIN A4) müssen druckfertig, maschinengeschrieben, paginiert und gebunden sein (nicht im Klemm- oder Spiralhefter). Das Titelblatt sowie dessen Rückseite müssen dem zur Verfügung gestellten Muster entsprechen (vgl. § 2 Abs. x Satz 1). Es müssen zwei gedruckte und gebundene Exemplare der Dissertation eingereicht werden.

Die Dissertation ist in der Regel in deutscher Sprache abzufassen. Der Promotionsausschuss kann im Benehmen mit dem Betreuer zulassen, dass eine in englischer Sprache abgefasste Dissertation eingereicht wird. In diesem Fall ist die Dissertation außer mit einer Zusammenfassung in englischer Sprache auch mit einer Übersetzung der Zusammenfassung in das Deutsche zu versehen.

An die Stelle der maschinengeschriebenen Dissertation kann auch eine im Druck veröffentlichte Arbeit des Antragstellers treten, bei der er allein als Verfasser gezeichnet hat.

Eine kumulative Dissertation kann unter bestimmten Voraussetzungen (§ 4 a Promotionsordnung) anerkannt werden. Zugelassen werden nur Originalarbeiten (keine Übersichten oder Fallberichte) die in einem verifizierten Journal veröffentlicht wurden oder zur Veröffentlichung angenommen worden sind. Akzeptiert werden nur veröffentlichte Originalarbeiten in einer Zeitschrift, die im Journal Citation Report einen fachspezifischen Impactfaktor ausweist, der sie unter die besten 80 % listet (http://admin-apps.webofknowledge.com/JCR/JCR).
Als Nachweis für die Annahme des Artikels ist der Ausdruck der elektronischen Annahmebestätigung ausreichend. Ist der Artikel bereits erschienen (auch online), muss die vollständige Literaturangabe beigefügt werden (z. B. Kopie aus PubMed).
Genauere Informationen zur kumulativen Promotions finden Sie in unseren Richtlinien.

I.2 Elektronische Fassung der Dissertation (1-fach, PDF-Format)

Zusammen mit der gebundenen Ausgabe der Dissertation muss eine elektronische Fassung im PDF-Format (max. 10MB!) abgegeben werden. Sie können die Arbeit auf einem USB-Stick zusammen mit Ihren Unterlagen einreichen (den USB-Stick können wir leider nicht zurücksenden) oder per Email an Frau Galih Pratiwi senden.

I.3 Eidesstattliche Versicherung

Die eidesstattliche Versicherung muss in die gebundene Ausgabe der Dissertation eingebunden und von Promovenden eigenhändig unterschrieben werden.

I.4 Übereinstimmungserklärung

Unterschriebene Erklärung der Übereinstimmung der gebundenen Ausgabe und der elektronischen Fassung (PDF-Format) der Dissertation.

I.5 Bestätigung Autor bzw. Ko-Autor

Nur bei Abgabe einer kumulativen Dissertation erforderlich. Sämtliche Ko-Autoren beschreiben ihren Anteil an den eingereichten Publikationen bezüglich Inhalt und Umfang. Des weiteren wird mit Unterschrift das Einverständnis zur Einreichung erteilt und bestätigt, dass der eingereichte Fachartikel nicht Bestandteil einer anderen laufenden oder abgeschlossenen kumulativen Dissertation ist.
Genauere Informationen zur kumulativen Promotions finden Sie in unseren Richtlinien.

I.6 Votum informativum

Votum informativum des Betreuers muss bei den Antragsunterlagen vorliegen, da die Dissertation sonst nicht angenommen werden kann.

I.7 Beglaubigte Abschrift des Zeugnisses

Beglaubigte Abschrift des Zeugnisses über die bestandene (zahn-)ärztliche Prüfung an einer wissenschaftlichen Hochschule im Geltungsbereich des Grundgesetzes; Kopien, die nicht beglaubigt sind, werden nicht akzeptiert. Eine offizielle Beglaubigung ist im Promotionsbüro nicht möglich. Promovenden, welche die (zahn-)ärztliche Prüfung nicht im Geltungsbereich des Grundgesetzes abgelegt haben, müssen bei der Antragsstellung nachweisen, dass sie eine der geforderten deutschen Prüfung entsprechende gleichwertige Prüfung bestanden haben.

I.8 Nachweis Studium

Nachweis über ein Studium von zwei Semestern an der Ludwig-Maximilians-Universität München (Vorlage der Exmatrikulationsbescheinigung) oder ein begründeter Antrag auf Erlass der beiden Semester unter Nachweis des Studiums der (Zahn-)Medizin an einer anderen wissenschaftlichen Hochschule.

I.9 Führungszeugnis

Amtliches privates Führungszeugnis, das bei Antragstellung nicht älter als 3 Monate sein darf.

Auf die Vorlage des Führungszeugnisses kann verzichtet werden wenn:

  • seit der Exmatrikulation nicht mehr als 3 Monate verstrichen sind (Nachweis) oder
  • der Bewerber im Staats- oder Kommunaldienst steht (Bestätigung v. Arbeitgeber).

I.10 Sprachkenntnisse

Eine Bestätigung, dass der Antragsteller - falls deutsch nicht seine Muttersprache ist - die deutsche Sprache mündlich und schriftlich ausreichend beherrscht. Hierzu genügt eine Erklärung des Betreuers.

I.11 Betreuungsvereinbarung

Die Doktoranden-Betreuungs-Vereinbarung im Original. Die Annahme eines Doktoranden erfolgt mit schriftlicher Festsetzung des Themenbereichs der Dissertation durch ein zum Zeitpunkt der Vereinbarung habilitiertes Mitglied der Medizinischen Fakultät.

I.12 Externe Einrichtung

Falls die Arbeit in einer Einrichtung angefertigt wurde, die nicht zur Medizinischen Fakultät gehört, muss die schriftliche Einwilligung des Leiters dieser Einrichtung zur Einreichung der Dissertation vorgelegt werden. Außerdem ist die schriftliche Annahme des Doktoranden mit der Festlegung des Themenbereichs der Dissertation durch ein Fakultätsmitglied (Hochschullehrer oder nach der Hochschulprüfer-Verordnung prüfungsberechtigte Lehrpersonen) gegenzuzeichnen (vgl. Ziffer I.9.). In diesem Falle vertritt dieses Fakultätsmitglied die eingereichte Arbeit gegenüber der Fakultät.

I.13 Formblatt "Münchener Universitätsgesellschaft"

I.14 Externes Studium (wenn nötig)

I.15 Ethikkomission

Unter Umständen wird für eine Dissertation ein Ethikvotum oder eine Tierversuchsgenehmigung benötigt – beides sollte vor Beginn der Forschungsarbeit eingeholt worden sein.

Wenn unklar ist, ob ein entsprechendes Votum notwendig ist, kontaktieren Sie in jedem Fall die Ethikkommission (http://www.ethikkommission.med.uni-muenchen.de/index.html) und lassen Sie im Vorfeld klären, ob dies erforderlich ist.

Hinweis: Die Ethikkommission votiert nicht rückwirkend, so dass unter Umständen die Dissertation bzw. Publikationen nicht angenommen werden können.

I.16 Prüfbericht iThenticate

Bei der Abgabe Ihrer Dissertation legen Sie bitte auch den Prüfbericht der Plagiatssoftware "iThenticate" vor. Mehr Informationen hierzu finden Sie unter "iThenticate - Überprüfung von Textübereinstimmungen".

I.17 Lebenslauf

Ein aktueller Lebenslauf muss Bestandteil der gebundenen Ausgabe der Dissertation sein. Darin muss eine Publikationsliste enthalten sein. Bitte listen Sie alle Veröffentlichungen (Publikationen, Vorträge, Poster) auf, bei denen Sie bisher Autor- oder Koautor waren. Während Sie Ihren persönlichen Lebenslauf vor der Veröffentlichung der Dissertation entfernen können, sollte die Publikationsliste in der Dissertation verbleiben.
Bitte achten Sie darauf, dass wissenschaftliche Artikel, in denen Daten aus Ihrer Dissertation bereits zum Zeitpunkt des Einreichens der Arbeit veröffentlicht sind, ausreichend zitiert sind und die betroffenen Daten gut gekennzeichnet sind. Zu Ihrer Unterstützung finden Sie mehr Infor-mationen dazu auf unserer Webseite.

 

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