Medizinische Fakultät
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Geschützte Forschungszeit

Geförderte Projekte sollten zum Beginn der Förderperiode starten und in einer wissenschaftlichen Publikation resultieren.

Zur Freistellung von der klinischen Tätigkeit wird eine Kompensationsstelle an der Heimateinrichtung finanziert.

Die geschützte Forschungszeit (bei den einzelnen Fördertracks als Vollzeit-Äquivalent angegeben) kann als Voll-, Teilzeit- oder Kombimodell innerhalb* des Gesamtförderzeitraums von 36 Monaten individuell geplant werden.

Für einen Verbleib im TV-Ä ist dabei folgendes zu berücksichtigen:

  • Im Vollzeit-Modell ist die geschützte Forschungszeit in zwei oder mehreren Blöcken zu absolvieren, wobei auf jeden Block ein gleich lang dauerndes Interlude in der Patientenversorgung folgen muss. Es können max. 12 Monate geschützte Forschungszeit am Stück genommen werden.
  • Im Teilzeit-Modell ist i.d.R. eine Aufteilung der Arbeitswochen in 60% Patientenversorgung und 40% Forschung vorgesehen. Die Patientenversorgung soll mit mind. 51% überwiegen.
  • Im Kombi-Modell (Voll- und Teilzeit) kann die Teilzeit-Phase ohne Interlude an die Vollzeit-Phase anschließen.

* Das Modell ist so zu wählen, dass der Gesamtförderzeitraum nicht überschritten wird. Tracks mit 18 Vollzeit-Monaten geschützter Forschungszeit erfordern im Kombi-Modell die Berücksichtigung von mindestens 6 Monaten Vollzeit-Forschung, um den Gesamtförderzeitraum nicht zu überschreiten. Für Fragen zur Planung der geschützten Forschungszeit steht die MCSP-Geschäftsstelle gerne zur Verfügung.