Medizinische Fakultät
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Keine nachträgliche Reduktion von Gebühren/Aufwandsentschädigungen

Die Ethikkommission kann keine nachträgliche Reduktion von Gebühren bzw. Aufwandsentschädigungen gewähren.

Ein Antrag auf Reduktion der Gebühren ist direkt bei Ersteinreichung zu stellen. Über die Gewährung der Kostenreduktion entscheidet die Ethikkommission.