Keine nachträgliche Reduktion von Gebühren/Aufwandsentschädigungen
Die Ethikkommission kann keine nachträgliche Reduktion von Gebühren bzw. Aufwandsentschädigungen gewähren.
Ein Antrag auf Reduktion der Gebühren ist direkt bei Ersteinreichung zu stellen. Über die Gewährung der Kostenreduktion entscheidet die Ethikkommission.