Keine rückwirkenden Stellungnahmen der EK
Aus gegebenem Anlass wird ausdrücklich darauf hinweisen, dass die Ethikkommission nicht rückwirkend zu Projekten Stellung nimmt. Die Ethikkommission wird nur tätig, wenn die Unterlagen vor Beginn eines Projektes vorgelegt wurden. Das betrifft auch und speziell Stellungnahmen, die nachträglich eine Publikation ermöglichen sollen.