Dissertationen
Nicht alle Dissertationsprojekte sind beratungspflichtig. Nachstehend zu Ihrer Orientierung einige Beispiele:
Nicht beratungspflichtig:
- Forschung an kommerziellen Zellkulturen
- Anonymisierte Fragebogenstudien
Beratungspflichtig:
- Retrospektive Auswertung von Krankenakten
- Qualitative Studien mit Patienteninterviews
- Prospektive Datenerhebungen (mit und ohne Intervention)
Bei Unklarheiten helfen Ihnen die Mitarbeiter der Geschäftsstelle gerne weiter (Tel. 4400-55195 oder 4400-55194).
Die Antragstellung erfolgt über das Online-Portal. Antragsteller ist bei noch nicht approbierten Ärzten (Studierenden) immer der Betreuer, wobei der Promovierende den Antrag ausfüllen kann, jedoch den Namen des Antragstellers unter Punkt 1 des Online-Formulars auf den Namen des Betreuers ändern muss.
Vollständige Unterlagen beinhalten:
- Ein vom Betreuer unterschriebenes Anschreiben
- Studienprotokoll
- Ggf. Informationsschrift und Einwilligungserklärung
- Unterschrift des Leiters der Einrichtung
- Unterschriebene Doktoranden-Betreuungs-Vereinbarung