Medizinische Fakultät
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Strukturierte Promotion ab 01. April 2018

Ab voraussichtlich dem 01. April 2018 wird es an der Medizinischen Fakultät der LMU München nur noch möglich sein, strukturiert zu promovieren. Die Strukturierung gilt für alle Promotionen zum Dr. med., Dr. med. dent. und Dr. rer. biol. hum.

17.11.2017

Liebe Studierende,

voraussichtlich ab dem 01. April 2018 wird eine neue Regelung für Promotionen zum Dr. med., Dr. med. dent. und Dr. rer. biol. hum. in Kraft treten. Ab diesem Zeitpunkt wird es an der Medizinischen Fakultät nur noch möglich sein, strukturiert zu promovieren. Das bedeutet für Sie, dass künftig bestimmte Kriterien im Rahmen einer Promotion erfüllt werden müssen –

  1. Alle Promotionsvorhaben der Fakultät werden künftig durch den Promotionsausschuss formal geprüft. Nach positiver Beurteilung werden diese entweder auf einer Plattform ausgeschrieben (Betreuerin/Betreuer vorhanden aber noch keine geeignete Doktorandin oder geeigneter Doktorand) oder können begonnen werden (Betreuerin/Betreuer und geeignete Doktorandin/Doktorand vorhanden)
  2. Als zukünftige Promovierende müssen Sie sich entweder auf ein ausgeschriebenes Projekt bewerben oder Sie haben bereits eine Betreuerin oder einen Betreuer mit einem positiv beurteilten Promotionsvorhaben.
  3. Wenn Sie sich erfolgreich beworben oder bereits eine Betreuerin oder einen Betreuer mit einem bewilligten Projekt haben, so müssen Sie Ihr Promotionsvorhaben anmelden. Sie können nur als Doktorandin oder Doktorand angenommen werden, wenn Sie Ihr Physikum erfolgreich abgeschlossen haben.
  4. Sie werden von einer dreiköpfigen Betreuungskommission begleitet, mit der Sie auch eine ausführliche Zielvereinbarung unterschreiben und protokollierte Zwischenevaluierungen in definierten Abständen durchführen. Die Zielvereinbarung muss innerhalb von zwei Monaten nach der Anmeldung Ihres Promotionsvorhabens eingereicht werden.
  5. Sie müssen mindestens 8 Monate Vollzeitforschung absolvieren.
    Für LMU Studierende ist dies möglich, in dem Sie z.B. Modul 6 in seiner Gänze (Vorlesungs-zeit plus die beiden anhängenden Semesterferien) verwenden.
  6. Sie müssen ein Trainingsprogramm im Umfang von mindestens 60 Zeitstunden während der Promotion absolvieren, welches aus fachübergreifenden (mindestens 25 Stunden) und fachspezifischen (mindestens 35 Stunden) Veranstaltungen besteht. Das Trainingsprogramm können Sie sich in Ihrem Promotionslogbuch abzeichnen lassen.
    LMU Studierende haben die Möglichkeit im Rahmen des Wissenschaftscurriculums in Modul 6 die fachübergreifenden Veranstaltungen zum Teil zu absolvieren und sich diese für die Promotion anrechnen zu lassen. Weitere fachübergreifende Veranstaltungen werden durch die MMRS, das Graduate Center der LMU und ähnliche Einrichtungen angeboten.
  7. Die bisherige Gruppenprüfung wird durch eine Einzelverteidigung ersetzt.
  8. Sie sollen in Zusammenhang mit Ihrer Promotion eine Veröffentlichung (akzeptiert oder publiziert) als Ko-Autor in einem internationalen peer-reviewed Journal nachweisen.

Alle Promotionsvorhaben die vor dem 31. März 2018 angemeldet werden, können nach der derzeit geltenden Promotionsordnung abgeschlossen werden.

Sollten Sie sich dazu entschließen jetzt schon eine entsprechende Struktur in Ihr Promotionsvorhaben zu integrieren, so steht Ihnen dies natürlich frei – selbstverständlich werden Ihnen die unter diesen Umständen die bis April 2018 erbrachten Leistungen für eine strukturierte Promotion angerechnet.

Weitere Informationen zum genauen Ablauf der strukturierten Promotion werden Ihnen so bald wie möglich zur Verfügung gestellt. Eine rechtlich verbindliche Ordnung für die Durchführung der strukturierte Promotion zum Doktor der Medizin, Zahnmedizin und Humanbiologie ist derzeit in Arbeit.